Service- und Liefervereinbarung
der AquaVita VMC GmbH in 2100 Korneuburg

I. Allgemeines:

AquaVita VMC GmbH bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.

1. Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und Warenlieferungen der AquaVita VMC GmbH.

2. Auftragserteilung / Laufzeit

Der Interessent gibt durch das vollständige Ausfüllen und der eigenhändigen Unterfertigung der von AquaVita VMC GmbH bereitgestellten Service- und Liefervereinbarung ein für Ihn bindendes Abonnement ab. Ein Abo hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten wobei das erste Monat als Testmonat gilt. Innerhalb des ersten Monats kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückgetreten werden. Das Abonnement kann danach quartalsweise gekündigt werden. Eine Kündigung hat mindestens einen Monat vor Ablauf der Abozeit per Telefon, Email, etc. zu erfolgen.

3. Preise / Angebote

Grundsätzlich gelten die Preise immer laut Angebot und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen.

4. Service / Warenlieferung

AquaVita VMC GmbH wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Lieferung einhalten. Die Lieferungen erfolgen einmal monatlich, 12 Mal pro Jahr. Treten unvorhergesehe Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird AquaVita VMC GmbH einen neuen Termin für die Lieferung nennen. Desweiteren verpflichten wir uns, den Kunden über Verzögerungen termingerecht zu unterrichten. Die gelieferten Waren sind ausschließlich für den Eigengebrauch zu verwenden. Ein Weiterverkauf der Waren ist nicht erlaubt. Bei den gelieferten Wassergallonen handelt es sich um wiederbefüllbare Behälter. Das Leergebinde muss an AquaVita VMC retourniert werden. Bei Verlust der Leergebinde behalten wir uns das Recht vor, die Gebinde mit € 10,- pro Stück in Rechnung zu stellen. AquaVita VMC GmbH ist verpflichtet, einmal pro Jahr Ihr Gerät auszutauschen und das notwendige Hygieneservice durchzuführen.

5. Zahlung

Die Rechnungslegung erfolgt einmal monatlich und wird auf elektronischem Wege zugestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen Zahlungsvariante SEPA Lastschrift und Zahlungsvariante Rechnung zu wählen. Bei Zahlungsvariante SEPA Lastschrift wird Ihr Konto automatisch nach Rechnungslegung belastet. Sollte es keine ausreichende Deckung am Konto geben, so sind anfallende Stornospesen vom Kunden zu tragen und werden weiterverrechnet. Bei Zahlungsvariante Rechnung wird ein Zahlungsziel von 7-14 Tagen je nach Vereinbarung gewährt.

6. Garantien / Sonstiges

Wir verpflichten uns bei Störung oder Defekt des Gerätes diesen innerhalb von 3 Arbeitstagen auszutauschen oder die Störung zu beheben. Der Wasserspender bleibt immer im Eigentum der AquaVita VMC GmbH. Ab Aufstellung des Gerätes geht das Risiko an den Kunden über. Bei Verlust, Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung jeglicher Art behalten wir uns das Recht vor, das Gerät in Höhe von € 159,- zu verrechnen.

7. Erfüllungsort / Gerichsstand

Als Erfüllungs- und Gerichsstandort gilt Korneuburg.